In Amt und Würden

Der Vorstand der Kirchengemeinde heißt bei den Reformierten traditionell "Kirchenrat" oder lateinisch "Presbyterium." Die Mitglieder nennen sich "Kirchenälteste", was nicht auf das Alter, wohl aber auf die verantwortliche Position hinweist. Der Kirchenrat besteht aus mindestens vier Mitgliedern und führt zusammen mit dem diensttuenden Geistlichen die Geschäfte der Gemeinde. Jeder hat eine Stimme, auch der Theologe. Die Sitzungen finden meist einmal monatlich statt, über die Ergebnisse wird Protokoll geführt. Gewählt wird alle drei Jahre, dann wird die Hälfte der Mitglieder ausgetauscht.